AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Noisehausen Festival

I. Allgemeine Bestimmungen
II. Hausordnung
III. Ticketshop
IV. Alternative Streitbeilegung für Verbraucher

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („NOISEHAUSEN AGB“) der Noisehausen Gesellschaft bürgerlichen Rechts („Noisehausen GbR“, „wir“, „uns“, „Veranstalter“) gelten für den Besuch des Noisehausen Festivals („Veranstaltung“). Daneben finden zusätzlich zu unseren NOISEHAUSEN AGB die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer offiziellen Ticketpartner beim Kauf von Tickets zu der Veranstaltung Anwendung. Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu der Veranstaltung akzeptiert die betreffende Person die Anwendbarkeit der NOISEHAUSEN AGB.

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Erwerb von Tickets

Tickets können nur über unseren Webshop (ticket.noisehausen.de), bei unserem Partner Infield und bei den offiziellen Vorverkaufsstellen erworben werden. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketpartners. Diese sind für unseren Webshop unter III. Ticketshop und für Infield hier abrufbar (einzeln „Ticketpartner AGB“). Die Ticketpartner AGB sind integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den NOISEHAUSEN AGB und den Ticketpartner AGB, gehen die NOISEHAUSEN AGB vor.

Jeder Kunde darf maximal fünfzehn (15) Tickets erwerben. Sollte die Anzahl der von einem Kunden georderten Tickets fünfzehn (15) überschreiten, behalten wir uns vor, die über diese Beschränkung hinausgehenden Bestellungen durch den Ticketanbieter stornieren zu lassen.

2. Zutrittsberechtigungen

Auf dem Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre erhalten nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person Zutritt zum Festivalgelände und Campingplatz. Jugendliche im Alter von 14 bis 15 Jahren dürfen das Festivalgelände nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person und den Campingplatz nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person betreten. Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren haben bis 00:00 Uhr ohne Begleitung Zutritt zum Festivalgelände; ab 00:00 Uhr sowie für den Zutritt zum Campingplatz ist die Begleitung einer personensorgeberechtigten Person erforderlich.

Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (in der Regel die Eltern) Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen.

3. Die Haftung des Veranstalters

Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters bei Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

4. Betreten und Verlassen des Festivalgeländes

Vor dem erstmaligen Betreten des Festivalgeländes werden die Eintrittskarten komplett entwertet, dem Besucher wird ein Armband angelegt und/oder ausgehändigt. Dieses ersetzt die Auslasskarte und ist jederzeit während der Veranstaltung bei sich zu führen. Beim Wiederbetreten des Festivalgeländes ist das unbeschädigte Armband vorzuweisen, ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.

Armbänder sind personengebunden und nicht übertragbar. Sie verlieren insbesondere dann ihre Gültigkeit, wenn sie entfernt, manipuliert, übertragen oder weiterverkauft werden. Das Armband ist während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu tragen und auf Verlangen sowie beim erneuten Zutritt vorzuzeigen. Sofern ein Besuchender kein gültiges Armband vorweisen kann, kann ihm der erneute Zutritt zum Veranstaltungsgelände sowie der weitere Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände verweigert werden.

„Festivalgelände“ in diesem Sinne ist das Gelände in seiner Gesamtheit, inklusive der ausgewiesenen Wege.

5. Sicherheitskontrollen

Bei Einlass auf das Festivalgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle (Bodycheck) durch den Ordnungsdienst statt. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht erlaubte Gegenstände oder Substanzen (siehe hierzu auch die Hausordnung) bei sich führt oder ein sonstiges Risiko für die Sicherheit und Gesundheit des Besuchers oder anderer Besucher besteht (z.B. bei aggressivem Verhalten, bei fehlendem Nachweis der Zutrittsberechtigung) oder das für den Zutritt verwendete Ticket ungültig gemacht wurde oder der Besucher gegen die NOISEHAUSEN AGB in sonstiger Weise verstößt.

Wir behalten uns das Recht vor, auch während der Veranstaltung stichprobenartig Sicherheitskontrollen durchzuführen, um die sichere Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten.

Verschuldet der Besucher die Verweigerung des Zutritts zur Veranstaltung oder die Entfernung von der Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

Wir behalten uns das Recht vor, den Zutritt zu verweigern, wenn ein Besucher sich weigert, Gegenstände, die nach unserer vernünftigen Einschätzung Gefahren oder Störungen für andere Personen im Rahmen der Veranstaltung mit sich bringen können oder die zu den unter Ziffer II 5 aufgeführten, verbotenen Gegenständen gehören, zurückzulassen.

Der Veranstalter ist nicht zur Verwahrung der Gegenstände verpflichtet und übernimmt keine Haftung für deren Verlust.

6. Bild- und Tonaufzeichnungen auf dem Festivalgelände

Auf dem Festivalgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen, unter der Voraussetzung, dass diese nur für den persönlichen, nicht gewerblichen Gebrauch genutzt werden sollen. Nicht erlaubt ist daher insbesondere die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art wie z.B. Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Festivalgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, das Festivalgelände ohne die nicht zugelassenen Geräte zu betreten.

Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen des Festivals liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich beim Veranstalter. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.

7. Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen

Wir filmen, live-streamen und fotografieren die Veranstaltung und fertigen hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen an. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien, wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet). Das bedeutet insbesondere, dass der Besucher den Veranstalter und dessen Vertragspartnern bzw. Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers in jeglicher Form und Konfiguration ohne gesonderte Zustimmung des Besuchers aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und non-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.

Auf und um das Festivalgelände können polizeiliche oder sicherheitstechnische Aufnahmen angefertigt werden, die zur Sicherheit der Besucher oder zur Kriminalitätsprävention durchgeführt werden. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher hierin ein.

8. Cashless-Payment

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ein Cashless-Payment-System zum kontaktlosen elektronischen Bezahlen in Teilen oder ganzheitlich auf dem Festivalgelände einzuführen. Art und Umfang werden allein vom Veranstalter bestimmt. Es besteht kein Anspruch des Besuchers auf ein bestimmtes Bezahlverfahren auf dem Festival.

9. Ausschluss von Besuchern

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Festivalgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel, sexuelle Belästigung) begeht, Feuerwerkskörper abbrennt oder auf andere Weise Mitarbeiter des Veranstalters oder andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing), ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

10. Hör- und Gesundheitsschäden

Dem Festivalbesucher ist bewusst und er ist damit einverstanden, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Bitte beachten Sie auch, dass Pyrotechnik, Laser, Rauchmaschinen, Stroboskopbeleuchtung oder andere Spezialeffekte während einiger Aufführungen stattfinden können. Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden von Besuchern nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn der Veranstalter eine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt hat. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecherboxen ist zu vermeiden und entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Gebrauch von Gehörschutz wird vom Veranstalter insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.

Die Veranstaltung findet im Freien statt. Es wird dringend empfohlen, geeignete Kleidung und Schuhe zum Schutz vor möglichen Witterungseinflüssen mitzubringen.

11. Umgang mit der Eintrittskarte

Die Eintrittskarte ist sorgfältig aufzubewahren und nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen ferner nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden.

Wird ein Ticket weiterveräußert oder auf Dritte übertragen, ist der Käufer bzw. Empfänger auf die NOISEHAUSEN AGB hinzuweisen.

Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten grundsätzlich zu, es sei denn gegen den Dritten besteht ein Hausverbot, das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis angeboten als für den Nennpreis der Eintrittskarte bzw. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf, der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet.

Schließlich ist eine Verwendung der erworbenen Tickets zu jeglichen kommerziellen Zwecken – insbesondere zu Verlosungszwecken, zur Durchführung von Verlosungen oder Gewinnspielen oder zu sonstigen werblichen Zwecken – ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug der Eintrittskarte sowie des Armbands berechtigt. Sollte das Ticket ganz oder teilweise verändert und zerstört worden sein, sind wir dazu berechtigt, dieses ungültig zu machen.

11a. Vertragsstrafe

Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen diese NOISEHAUSEN AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Bestimmungen in Ziffer 11, sind wir ergänzend zu den sonstigen nach diesen NOISEHAUSEN AGB zulässigen Maßnahmen und Sanktionen sowie unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche berechtigt, gegenüber dem jeweiligen Verkäufer eine Vertragsstrafe festzusetzen. Die Höhe der Vertragsstrafe bestimmen wir nach billigem Ermessen (§ 315 BGB); ihre Angemessenheit kann im Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft werden.

Für die Bemessung der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl, Art und Schwere der Verstöße, der Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), etwaige Bemühungen und Erfolge des Kunden beziehungsweise Ticketinhabers bei der Wiedergutmachung des Schadens, die Frage, ob und in welchem Umfang ein Wiederholungsfall vorliegt, sowie im Falle eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets und etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse oder Gewinne maßgeblich.

12. An- und Abreise der Besucher sowie Parken

Der Besucher ist für seine An- und Abreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Die Flucht- und Rettungswege sind von jeglichen Behinderungen zu jeder Zeit freizuhalten.

Wir empfehlen die An- und Abreise zum Noisehausen Festival mit dem Öffentlichen Personennahverkehr.

13. Absage, Verlegung und Programmänderungen

Die Veranstaltung kann vom Veranstalter bis zum Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abgesagt werden.

Ferner können bei Festivals Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.

Unsere Haftung bei Absage vor Veranstaltungsbeginn, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangements, die der Ticketinhaber einschließlich für Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Wir haften in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere nicht für vergeblich getätigte Aufwendungen. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als es ein Käufer eines Tickets vernünftigerweise erwarten kann. Eine Änderung eines Künstlers im Line-Up der Veranstaltung stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.

Sollte die Veranstaltung verschoben werden oder eine wesentliche Änderung eintreten, kann eine Erstattung des Ticketpreises nur dann erfolgen, wenn die Erstattungsanfrage (und ggf. Rücksendung des Tickets) uns bzw. unseren Ticketpartnern rechtzeitig zugegangen ist. Solche Erstattungsanfragen müssen uns spätestens 24 Stunden vor Beginn des Ersatztermins für die Veranstaltung bzw. der wesentlich geänderten Veranstaltung zugehen.

14. Sperrung und Räumung von Flächen

Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, insbesondere auch um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

15. Wetter

Das Konzert findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen. Im Falle einer entsprechenden Unterbrechung der Veranstaltung bestehen keine Ansprüche des Besuches auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Kartenpreises.

16. Aushänge und Anweisungen

Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters.

17. Änderung der NOISEHAUSEN AGB

Wir behalten uns das Recht vor, die NOISEHAUSEN AGB jederzeit zu ändern, zu ergänzen, zu ersetzen oder anderweitig zu modifizieren, z.B. wenn dies wegen Änderungen der Veranstaltung, Dienste, aus Sicherheitsgründen oder Gesetzesänderungen erforderlich wird. Bei den Änderungen werden wir die Interessen der Nutzer angemessen berücksichtigen. Der Zeitpunkt der letzten Änderung ist am Ende dieser NOISEHAUSEN AGB angegeben. Die gelegentliche Prüfung dieser Seite auf Aktualisierungen liegt in Ihrer Verantwortung.

Wenn wir die NOISEHAUSEN AGB ändern, werden wir Sie hierüber auf der Noisehausen Webseite informieren. Die geänderten NOISEHAUSEN AGB werden sechs (6) Wochen nach dieser Benachrichtigung wirksam, es sei denn Sie widersprechen der Änderung fristgerecht. Der Besuch der Veranstaltung nach Ablauf dieses Zeitraums von sechs (6) Wochen ohne Widerspruch stellt eine Zustimmung zu den geänderten NOISEHAUSEN AGB dar.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser NOISEHAUSEN AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die restlichen Regelungen der Geschäftsbedingungen davon ausdrücklich unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die die Parteien unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gekannt hätten und die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

II. HAUSORDNUNG

1. Geltung der Hausordnung FESTIVALGELÄNDE

Mit Kauf der Eintrittskarte und Betreten des Festivalgeländes unterwirft sich der Besucher dieser NOISEHAUSEN AGB sowie der Hausordnung des Betreibers des Festivalgeländes.

2. Anordnungen der Sicherheits- und Ordnungskräfte

Den Anordnungen behördlicher Ordnungskräfte und des vom Veranstalter eingesetzten Ordnungsdienstes ist jederzeit uneingeschränkt Folge zu leisten.

3. Betreten des Festivalgeländes

Das Betreten des Festivalgeländes ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten Festivalbändchen oder gültigem Festivalpass erlaubt.

4. Kein Eintritt für auffällige Besucher

Offensichtlich betrunkene, unter Drogen stehende oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass auf das Festivalgelände.

5. Sicherheitskontrollen und verbotene Gegenstände

Beim Betreten des Festivalgeländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) sowie deren mitgebrachten Gegenstände auf verbotene Gegenstände. Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.

  1. Jegliche Taschen, jegliche Rucksäcke und jegliche Koffer mit Ausnahme der explizit erlaubten Taschen
  2. Getränke und Flüssigkeiten aller Art
  3. Helme, Masken, Vermummungen
  4. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
  5. Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
  6. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art
  7. Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten
  8. Aufzeichnungsgeräte: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ist untersagt
  9. Notebooks, Tablets, Computer
  10. Drohnen, Laserpointer
  11. Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Leitern, Stühle, Fahnenstangen, Camping-Equipment, Selfie-Sticks
  12. Drogen und illegale Substanzen jeglicher Art
  13. Gasflaschen, Deospray, Haarspray
  14. Glasflaschen, Dosen, Einweg- und Mehrwegflaschen aus PET (z.B. Limonade, Wasser, etc.), Tetrapacks, Becher und Trinkrucksäcke größer als A4
  15. Trommeln, Vuvuzelas und sonstige mechanische oder elektronische Geräte zur Lärmerzeugung
  16. Nietengürtel, Ketten, Ketten an Brieftaschen, Halsbänder
  17. Fahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe, Skateboards und E-Roller
  18. Lautsprecher, Megafone, Radios und ähnliches
  19. Flugblätter, Aufkleber, Prospekte, Sharpies, Permanentmarker oder ähnliches
  20. Texte, Bilder und sonstige Materialien mit diskriminierendem, menschenverachtendem, obszönem, pornographischem und/oder rassistischem Inhalt, oder die das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzende Hintergründe erkennen lassen.

Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen von Gegenständen aus den Verwahrstellen. Die verbotenen Gegenstände dürfen nicht in den Verwahrstellen deponiert werden.

Zu erlaubten Gegenständen gehören u.a.

  1. Portemonnaie
  2. Schlüssel
  3. Kleine Gürtel- und Bauchtaschen
  4. Kleine Handtaschen bis zu einer Größe von DIN A4
  5. Durchsichtige Rucksäcke (Clear Bags) bis zu einer Größe von H44 x B37 x T30 cm
  6. Mobiltelefone
  7. Leere faltbare Trinkflaschen
  8. Einwegkameras
  9. Pocketkameras
  10. Feingliedrige Schmuckketten
  11. Kleine Powerbanks.

6. Flucht- und Rettungswege

Flucht- und Rettungswege, Versorgungswege und Treppen sind jederzeit freizuhalten und dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.

7. Verbot von Tieren

Das Mitführen von Tieren auf dem Festivalgelände ist nicht erlaubt.

8. Haftung des Veranstalters und Schließfächer

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Für diese Haftungsbeschränkungen gelten die Einschränkungen in Ziffer I. 3 der NOISEHAUSEN AGB zur Haftung des Veranstalters entsprechend. Wertgegenstände können in der Gepäckaufbewahrung in Schließfächern (soweit vorhanden) deponiert werden. Die Haftung des Veranstalters für Gegenstände, die in Schließfächern (soweit vorhanden) deponiert werden, ist ausgeschlossen.

9. Umgang mit Abfällen

Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.

10. Schutz von Kindern und Jugendlichen

Wir beachten das Jugendschutzgesetz. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gilt die Zutrittsberechtigung gemäß Ziffer I.2. der NOISEHAUSEN AGB auf allen Veranstaltungsflächen.

11. Nutzung der Toiletten

Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.

12. Vandalismus

Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus strafrechtlich verfolgt und zu Anzeige gebracht.

13. Verbot des Betretens bestimmter Flächen

Das Betreten von Wallanlagen, Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Festivalgelände ist verboten.

14. Aufenthalt ohne Berechtigung auf dem Festivalgelände

Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem Festivalgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.

15. Gebot der Rücksichtnahme

Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalbesuchern und Anwohnern zu üben.

16. Ausschluss von der Veranstaltung

Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

17. Verbot der Gefährdung anderer Besucher

Jede Gefährdung anderer Besucher, insbesondere durch „Crowd-Surfen“, „Circle of death“, „Pogo-Tanzen“ oder durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern, ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

III. TICKETSHOP

1. Geltung, Begriffsdefinitionen

(1) Noisehausen GbR, Andreas Baierl, Eichendorffstrasse 5, 86529 Schrobenhausen, Deutschland (im Folgenden: „wir“ oder „Noisehausen“) betreibt unter der Webseite https://noisehausen.de einen Online-Shop für Waren. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

2. Zustandekommen der Verträge, Speicherung des Vertragstextes

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Online-Shop unter https://noisehausen.de.

(2) Unsere Produktdarstellungen im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

(3) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Online-Shop gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Online-Shop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Auswahl der gewünschten Ware,
  2. Hinzufügen der Produkte durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „In den Warenkorb“, „In die Einkaufstasche“ o.ä.),
  3. Prüfung der Angaben im Warenkorb,
  4. Aufrufen der Bestellübersicht durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „Weiter zur Kasse“, „Weiter zur Zahlung“, „Zur Bestellübersicht“ o.ä.),
  5. Eingabe/Prüfung der Adress- und Kontaktdaten, Auswahl der Zahlungsart, Bestätigung der AGB und Widerrufsbelehrung,
  6. Sofern die vereinbarte Beschaffenheit der Ware von deren üblichen Beschaffenheit und Verwendungsvoraussetzungen abweicht, Bestätigung einer negativen Beschaffenheitsvereinbarung,
  7. Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen“. Dies stellt Ihre verbindliche Bestellung dar.
  8. Der Vertrag kommt zustande, indem Ihnen innerhalb von drei Werktagen an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestellbestätigung von uns zugeht.

(4) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit Noisehausen GbR, Andreas Baierl, Eichendorffstrasse 5, 86529 Schrobenhausen, Deutschland zustande.

(5) Vor der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen, insbesondere der Bestelldaten, der AGB und der Widerrufsbelehrung, erfolgt per E-Mail nach dem Auslösen der Bestellung durch Sie, zum Teil automatisiert. Wir speichern den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.

(6) Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur-, Maus- und Browser-Funktionen (z.B. »Zurück-Button« des Browsers) berichtigt werden. Sie können auch dadurch berichtigt werden, dass Sie den Bestellvorgang vorzeitig abbrechen, das Browserfenster schließen und den Vorgang wiederholen.

(7) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

3. Gegenstand des Vertrages und wesentliche Merkmale der Produkte

(1) Bei unserem Online-Shop ist Vertragsgegenstand:

  1. Der Verkauf von Waren. Die konkret angebotenen Waren können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.

(2) Die wesentlichen Merkmale der Ware finden sich in der Artikelbeschreibung. Sofern die vereinbarte Beschaffenheit der Ware von deren üblichen Beschaffenheit und Verwendungsvoraussetzungen abweicht, wird darauf in der Artikelbeschreibung ausdrücklich hingewiesen (negative Beschaffenheitsvereinbarung). Soweit der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung in die negative Beschaffenheitsabweichung erteilt hat, definiert diese den Vertragsgegenstand.

4. Preise, Versandkosten und Lieferung

(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

(2) Der jeweilige Kaufpreis ist vor der Lieferung des Produktes zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir bieten ausdrücklich den Kauf auf Rechnung an. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Online-Shop oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig.

(3) Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können für die Lieferung von Produkten Versandkosten anfallen, sofern der jeweilige Artikel nicht als versandkostenfrei ausgewiesen ist. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Angeboten, ggf. im Warenkorbsystem und auf der Bestellübersicht nochmals deutlich mitgeteilt.

(4) Alle angebotenen Produkte sind, sofern nicht in der Produktbeschreibung deutlich anders angegeben, sofort versandfertig (Lieferzeit: 7 Tage nach dem Eingang der Zahlung).

(5) Es bestehen die folgenden Liefergebietsbeschränkungen: Die Lieferung erfolgt in folgende Länder: Deutschland.

5. Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

6. Widerrufsrecht

Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.

7. Haftung

(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in Ziffer 3 beschrieben wird.

8. Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

9. Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen 12 Monate.

(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache/die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

10. Schlussbestimmungen/Streitbeilegung

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht beim Erwerb von Tickets für das Noisehausen Festival sowie für sonstige von uns angebotene Konzertveranstaltungen nicht. Bei den angebotenen Tickets handelt es sich um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Leistungserbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist; gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist das Widerrufsrecht daher ausgeschlossen. Eine Rückgabe, ein Widerruf oder eine Stornierung von Tickets nach Vertragsschluss ist daher ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder in diesen AGB ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

Alle anderen Produkte: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,

  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden, oder
  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden, oder
  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird, oder
  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie einen Vertrag zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg geschlossen haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Noisehausen GbR, Andreas Baierl, Eichendorffstrasse 5, 86529 Schrobenhausen, Deutschland, Telefonnummer: +49 171 65 180 36, E-Mail-Adresse: ab@noisehausen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An

Noisehausen GbR, Andreas Baierl, Eichendorffstrasse 5, 86529 Schrobenhausen, Deutschland, Telefonnummer: +49 171 65 180 36, E-Mail-Adresse: ab@noisehausen.de

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

___________
(*) Unzutreffendes streichen.

IV. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG FÜR VERBRAUCHER

Der Veranstalter weist darauf hin, dass er nicht bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

Stand: April 2026